Vom Führerscheinverlust zur Neuerteilung
Was geschieht wann und wann können Sie was tun?
Delikt und Sicherstellung der Fahrerlaubnis
- Ein Rechtsbeistand kann Sie unterstützen, die Folgen für Sie (Strafe und Sperrfrist) so gering wie möglich zu halten. Dazu ist es sinnvoll, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
- Ideal wäre es, wenn schon jetzt eine Änderung eintritt und diese ggf. mit Unterstützung abgesichert wird. Wenden Sie sich an niedergelassene Diplom-Psychologen, die sich auf Verkehrspsychologie spezialisiert haben oder an karitative Träger (hauptsächlich sinnvoll bei Delikten mit Alkohol und/oder Drogen).
- Informieren Sie sich, ob und wie lange Sie Abstinenznachweise brauchen.
Entziehung der Fahrerlaubnis
- In einer Gerichtsverhandlung oder über einen Strafbefehl werden Strafe und Sperrfrist festgelegt.
- Erkundigen Sie sich so schnell wie möglich bei ihrer Führerscheinstelle, ob man eine MPU von ihnen fordern wird.
- Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist, um sich zu verändern und die Veränderung zu stabilisieren (Verkehrspsychologen/ karitative Träger) und zu dokumentieren (ggf. Abstinenznachweise).
Sperrfristverkürzung
- Es gibt von unterschiedlichen Anbietern Schulungen, die von Gerichten anerkannt sind und zur Verkürzung der Sperrfrist führen.
- Das kann nützlich sein, wenn Sie keine MPU beibringen müssen.
- Wenn Sie eine MPU beibringen müssen, dann ist es nach unseren Erfahrungen besser, sich an Verkehrspsychologen und/oder karitative Träger zu wenden.
- Solche Gesprächspartner können persönlicher auf Sie eingehen, als das in einer kurzfristigen Schulungsmaßnahme möglich ist.
- Wenn Sie bei einer MPU z. B. einen Abstinenznachweis beibringen müssen, der länger als die Sperrfrist ist, nützt eine Verkürzung der Sperrfrist nichts und verursacht nur Kosten.
Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Es besteht die Möglichkeit, einen solchen Antrag vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen. Erkundigen Sie sich bei ihrer Führerscheinstelle.
- Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis so, dass zur MPU alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. ausreichende Änderungsdauer).
- Bei der Führerscheinstelle werden zur Prüfung Informationen eingeholt (z. B. ein Auszug aus dem zentralen Verkehrsregister in Flensburg, ein Führungszeugnis, ggf. weitere Unterlagen zur Auffälligkeit, etc.) und dabei wird entscheiden, ob eine MPU Angeordnet werden muss.
Sie entscheiden, dass Sie zur MPU zu IBBK GmbH wollen
- Mit der MPU-Anordnung erhalten Sie eine Einverständniserklärung. Damit bestimmen Sie, bei welcher MPU-Stelle Sie die MPU machen wollen.
- Kreuzen Sie IBBK GmbH an oder
- Tragen Sie IBBK GmbH ein.
- Geben Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei der Führerscheinstelle ab.
Die Fahrerlaubnisbehörde schickt uns Ihre Akte mit einem Untersuchungsauftrag zu, in dem der Untersuchungsanlass und die Fragestellung stehen.
Wir benachrichtigen Sie unmittelbar schriftlich (Empfangsbestätigung und Rechnung).
Sie überweisen den Rechnungsbetrag und rufen uns an, damit wir einen Termin abstimmen können.
- Wir teilen nicht einfach Termine zu, weil Sie einen solchen Untersuchungstag schließlich auch für sich planen müssen.
- Sie bekommen eine schriftliche Terminbestätigung.
Zur Begutachtung bringen Sie bitte einen Ausweis und alle Befunde und Bescheinigungen mit, die von Bedeutung sein können.