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Institut für Beratung – Begutachtung –
Kraftfahreignung GmbH

Begutachtungsstellen für Fahreignung

CTU-Kriterien
Spezielle Anforderungen an Alkohol-/Drogenfreiheitsnachweise

In den Beurteilungskriterien ist festgelegt, dass für einen Abstinenznachweis im Urin die Kriterien der Chemisch-Toxikologischen Untersuchung (CTU) beachtet werden müssen.

Entsprechende Programme müssen flexibel in der Häufigkeit der Kontrollen in einem Vertrag abgeschlossen werden (4/5 Untersuchungen in 6 Monaten oder 6/7 Untersuchungen in 12 Monaten oder 7/8 Untersuchungen in 15 Monaten). Es kann also sein, dass tatsächlich z. B. 5 statt 4 Kontrollen durchgeführt werden. Das entscheidet die durchführende Stelle, die 30 % der Programme entsprechend durchführen muss.

Es ist u. a. vertraglich zu regeln, dass

Weitere Bedingungen betreffen Anforderungen an Labore und den Umgang mit den gesicherten Proben (Registrierung, Verpackung, Lagerung, Versand).

In dem Vertrag müssen auch die Bedingungen geregelt werden, unter denen ein solcher Vertrag abzubrechen ist (z. B. ein unentschuldigtes Fernbleiben von einem Testtermin etc.).

Sobald das Abstinenzprogramms beendet ist, müssen Sie einen ausführlichen Abschlussbericht bekommen, in dem die Durchführungsbedingungen, die Verantwortlichkeit und die Interpretationen der Befunde zu dokumentieren sind.

Sie können solche Abstinenznachweise vor einer MPU bei den Begutachtungsstellen von IBBK GmbH durchführen lassen.