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Institut für Beratung – Begutachtung –
Kraftfahreignung GmbH

Begutachtungsstellen für Fahreignung

Vom Führerscheinverlust zur Neuerteilung

Was geschieht wann und wann können Sie was tun?

Delikt und Sicherstellung der Fahrerlaubnis

Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Sie entscheiden, ob Sie zu uns wollen.

Die Fahrerlaubnisbehörde schickt uns Ihre Akte mit einem Untersuchungsauftrag zu, in dem der Untersuchungsanlass und die Fragestellung stehen.

Wir benachrichtigen Sie unmittelbar schriftlich (Empfangsbestätigung und Rechnung).

Sie überweisen den Rechnungsbetrag und rufen uns an, damit wir einen Termin abstimmen können.

Zur Begutachtung bringen Sie bitte einen Ausweis und alle Befunde und Bescheinigungen mit, die von Bedeutung sein können.